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Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Dienstleistungen der Firma: 
FUTURE  SELL TRAI
the business and development company
(FUTURE SELL TRAI ist eine Division der BWF Media Entertainment GbR)
Stand:  Februar2021


FUTURE  SELL TRAI
the business and development company
Görmarstrasse 33 / 99974 Mühlhausen
Tel.-Nr. +49 (0) 3601 798846
E-Mail: tra@future-sell.de
https://www.future-sell-tra.de/
Ust.-Ident: DE150412896



 1.	Allgemeine Bestimmungen

  Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma  Future Sell – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


 2.	Angebot und Vertragsabschluss

 	2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister kommt erst durch die Annahme durch den Dienstleister zustande.
	Der Dienstleister nimmt Ihren Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail oder konkludent durch Erbringung der von Ihnen bestellten Leistung an.

	2.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schrift – oder Textform.

	2.3.  Allgemeine und besondere Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn der Dienstleister Ihnen nicht aus-drücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
 2.4.	Der Beginn der Zusammenarbeit ergibt sich aus dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber dem Angebot des Dienstleisters zustimmt und dieser gem, 2.1. den Auftrag angenommen hat. Die Zusammenarbeit wird für den vereinbarten Zeitraum – jeweils 12 Monate – fest vereinbart und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs -6- Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform. 
 
 3.	Gewährleistung

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des Dienstvertrages,                  §§ 611 ff. BGB.


 4.    Referenznennung

             Der Auftraggeber räumt dem Dienstleister das Recht ein, die TRAI/ SEO optimierte Webseite im Rahmen von Werbung als Referenz zu nutzen. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.


 5.	Haftung

             5.1.	Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

 6.  Exklusivität

             Der Auftraggeber verzichtet während der Vertragslaufzeit im Bereich SEO auf die Beauftragung anderer Agenturen mit den gleichen Leistungen, außer es ist ausdrücklich vereinbart. Er verzichtet auch darauf, selbst Einbuchungen bei den vertragsgegenständlichen Internetdiensten vorzunehmen.
             Ist der Auftraggeber als Vertriebspartner der TRAI Software für den Auftragnehmer tätig, verpflichtet er sich, dem von ihm geworbenen Kunden mit-
             zuteilen, das er nicht der ausführende Dienstleister ist. Ebenso hat er den Kunden darüber zu informieren, das sein geworbener Kunde auch Vertrags-partner des ausführenden Softwaredienstleisters und somit des Softwareentwicklers der eingesetzten TRAI KI Software ist. Die AGB´s sind auch einzuhalten, falls die Zusammenarbeit mit dem vertraglich gebundenen Vertriebspartner beendet wurde.

 7.  Mitwirkungspflichten

             Um die vertragsgemäße Erfüllung durch den Dienstleister zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber und sein Kunde, sämtliche technischen Voraussetzungen zu  schaffen um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung durch den Dienstleister zu ermöglichen. Der/ die Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig, d.h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen und Inhalte zur Erbringung der Leistung zu Verfügung zu stellen. 
             Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Bilder/Videos und Texte zu verwenden die sein Eigentum/Urheberrecht sind oder ihm die Erlaubnis zur Verwendung vom Eigentümer vorliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Veränderungen an den zu optimierenden Webseiten vorzunehmen, die der Webseite oder aber dem
             Auftragnehmer oder seiner Partner schaden zufügen. Die Vorschriften und Richtlinien der Suchmaschinen sind unbedingt einzuhalten. Sollte der Auftraggeber trotzdem Veränderungen an der/ den Webseiten zufügen die nicht konform zu unserer aber auch zu den Vorschriften und Richtlinien der Suchmaschinen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für entstandene Schäden. Hier ist der Auftragnehmer berechtigt Schadenersatz geltend zu machen.  


 8.  Freistellung

             Der Dienstleister prüft vom Auftraggeber(n) gelieferte Keywords, Bilder/Fotos/Videos etc. weder markenrechtlich noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Sofern der Dienstleister von Dritten aufgrund von marken- und/oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber auf erstes Anfordern den Dienstleister von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen auch die Kosten der Rechtsverfolgung.


 9.  Zahlungsziel
 
             Nach Auftragseingang erstellt der Dienstleister eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (für Auftraggeber aus dem Inland). Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Der Dienstleister beginnt mit der Auftragsausführung erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt ist und die entsprechenden Unterlagen, wie in Ziffer 7. Mitwirkungspflichten beschrieben, dem Dienstleister vorliegen.
             Für Auftraggeber außerhalb der EU gilt das Reverse Charge Verfahren.
             (UStG §3 Abs 2).   
    

10.  Gerichtsstand und Schlussbestimmungen 

		
             Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

             Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der Future Sell TRAI zuständig ist. Die Future Sell TRAI  ist auch berechtigt, am Hauptsitz es Auftraggebers zu klagen.

Ergänzungen und/oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit  der Schriftform.

 Prof. Dr. h.c. Torsten Paul Monnard 

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